Ja, in Österreich müssen alle neuen SIM-Karten namentlich registriert werden (§97 Abs. 1a Telekommunikationsgesetz). Vorgeschrieben ist die Erfassung des Vor- und Nachnamens sowie des Geburtsdatums bei Aktivierung der SIM-Karte.
Ja, in Österreich müssen alle neuen SIM-Karten namentlich registriert werden (§97 Abs. 1a Telekommunikationsgesetz). Vorgeschrieben ist die Erfassung des Vor- und Nachnamens sowie des Geburtsdatums bei Aktivierung der SIM-Karte.