Erklärung zur Barrierefreiheit.
Bei Lidl Connect setzen wir uns dafür ein, dass unsere Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen einfach nutzbar sind – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Vorgaben und Normen zur Barrierefreiheit bestmöglich umzusetzen. Dazu gehören:
- das Bundesgesetz zur Barrierefreiheitsanforderungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG), dort insbesondere § 4 Abs. 3,
- die Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 17. April 2019 (European Accessibility Act),
- die technischen Anforderungen der Norm EN 301 549, die Standards für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien festlegt.
- und die WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines)
Unsere Barrierefreiheits-Erklärung beschreibt, wie unsere entsprechenden Dienstleistungen die Barrierefreiheits-Anforderungen erfüllen. Du findest hier eine Beschreibung der geltenden Anforderungen und Informationen zur Gestaltung und Umsetzung bei unseren jeweiligen Dienstleistungen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Dienstleistungen:
- Sprachtelefonie
- Videotelefonie
- unsere Website www.lidl-connect.at
- alle E-Commerce-Anwendungen von Lidl Connect
Sprachtelefonie (elektronische Kommunikation).
Damit du auch mit Einschränkungen wie bei Hören, Sprechen, oder Sehen telefonieren kannst, stellt Lidl Connect zusätzliche Funktionen zur Verfügung. Dazu gehört unter anderem die Text-Bereitstellung – also das Mitlesen von Gesprächen über eine Textanzeige.
Bei der Umsetzung orientieren wir uns an der europäischen Norm EN 301 549 mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services”. Diese Norm regelt, wie digitale Services gestaltet sein müssen, um als barrierefrei zu gelten.
Ältere Mobilfunktechnologien wie 2G sind technisch nicht in der Lage, bestimmte barrierefreie Funktionen zu unterstützen. Bei diesen sogenannten Legacy-Technologien kommen weiterhin Produkte zum Einsatz, die bereits vor dem 28. Juni 2025 verwendet wurden. Ein Umstieg auf neuere, barrierefreie Technik erfolgt hier nicht, da bei älteren Systemen der Aufwand einer Um- oder Nachrüstung im Vergleich zur Verfügungstellung modernerer Alternativen unverhältnismäßig hoch ist.
Videotelefonie (elektronische Kommunikation).
Auch bei der Videotelefonie gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Sprachtelefonie: Bestehende Dienste, die vor dem 28. Juni 2025 im Einsatz waren, bleiben weiterhin verfügbar. Und zwar auch dann, wenn sie nicht alle heutigen Barrierefreiheits-Standards erfüllen.
Website www.lidl-connect.at
Unser Ziel ist es, dass die Inhalte auf www.lidl-connect.at für möglichst viele Menschen zugänglich sind – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder der verwendeten Technik. Dabei orientieren wir uns, neben den bereits angeführten Gesetzen, Richtlinien und Normen, an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte der WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines). Diese Richtlinien legen fest, wie Websites aufgebaut sein müssen, damit sie z. B. mit Screenreadern, Tastatursteuerung oder kontrastreichen Ansichten gut nutzbar sind. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.2 ist laufend vorgesehen.
Inhalte von Dritten, wie z. B. PDF-Dokumente von externen Stellen, liegen außerhalb des Einflussbereichs von Lidl Connect. Eine Barrierefreiheit dieser Inhalte kann daher nicht garantiert werden.
E-Commerce-Anwendungen.
Bei digitalen Vertragsabschlüssen im Online-Shop (E Commerce) sind wir bemüht, dass diese auch für Menschen mit Einschränkungen barrierefrei ermöglicht werden. Das betrifft sowohl die Information und Darstellung der zum Verkauf stehenden Produkte und Dienstleistungen, als auch den Ablauf beim Abschluss von Verträgen – z. B. über die Website oder mobile Apps. Ziel ist es, dass alle Schritte verständlich, zugänglich und möglichst ohne Barrieren funktionieren.
Auch hier gilt: Inhalte von Dritten, wie unter anderem Unterlagen von Geräteherstellern, liegen nicht im Einflussbereich von Lidl Connect. Daher kann für diese Inhalte keine Aussage zur Barrierefreiheit getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Erklärung wurde erstmalig am 28. Juni 2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit unserer Website mit dem Barrierefreiheitsgesetz erfolgt als Selbsttests auf Basis des WCAG 2.2 im Konformitätslevel A und AA beziehungsweise nach Anforderungen der Norm EN 301 549 V 3.2.1. Einzelne Seiten werden bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig überprüft.
Feedback und Kontakt.
Wir arbeiten laufend daran, digitale Angebote noch besser, zugänglicher und einfacher nutzbar zu machen.
Ist dir bei der Nutzung einer unserer Dienstleistungen eine Barriere aufgefallen? Oder gibt es Punkte, die in dieser Erklärung fehlen? Dann sag uns Bescheid.
Schreib dazu einfach eine E-Mail an Regulatory@drei.com mit dem Betreff "Meldung einer Barriere".
Bitte beschreibe das Problem so genau wie möglich und mit Link zur betroffenen Webseite oder Datei.
Kontaktadresse:
Hutchison Drei Austria GmbH
Brünner Straße 52 A-1210 Wien
E-Mail: Regulatory@drei.com